Bewertungsmaßstab – Punkteverteilung
Bei Leistungsermittlungen müssen mindestens 10 Gesamtpunkte vergeben werden.
Erst ab einer Gesamtpunktzahl von 20 wird die Note 1 mit Punktabzug vergeben.
Note 1 bis 96%, Note 2 bis 80%, Note 3 bis 60%, Note 4 bis 40%, Note 5 bis 20%, Note 6 weniger als 20%